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Rechtsanwälte Dr. Müller-Peddinghaus

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EDV- und Onlinerecht

11 Aug 2019
von AdminMP
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Hotelbuchungsportale dürfen "enge Bestpreisklauseln" verwenden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 9. Januar 2015 (VI - Kart. 1/14 (V)) Betreibern von Internetportalen, die Hotelunternehmen gegen Zahlung einer Vermittlungsgebühr Hotelkunden vermitteln, die damals gängige Praxis untersagt, die Hotels generell zu verpflichten, auf dem Portal stets die günstigsten Konditionen anzubieten (sogenannte weite Bestpreisklauseln).

 

Dasselbe Gericht hat nun entschieden, dass ein Internetbuchungsportal Hotelbetreiber verpflichten kann, Hotelzimmer auf der eigenen Internetseite nicht günstiger anzubieten als auf der Portalseite (sogenannte enge Bestpreisklauseln). Dies wurde damit begründet, dass Betreiber von Buchungsportalen ein berechtigtes Interesse haben, Vorkehrungen gegen ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen zu treffen und zu verhindern, dass Kunden, die sich unter Inanspruchnahme der Hotelportalseite für das betreffende Hotel entschieden haben, durch niedrigere Zimmerpreise oder bessere Vertragskonditionen von der Buchungsseite des Portalbetreibers auf die Hotelseite umgelenkt werden.

 

Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.06.2019

VI - Kart 2/16 (V)

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

25 Jun 2019
von AdminMP
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Umgehung kostenloser Bezahlmöglichkeiten durch Rabatte auf bestimmte Kreditkarten

Der von einem Reiseportal angezeigte günstigste Preis von 239,98 Euro für einen Flug von Berlin nach Sardinien erwies sich im Nachhinein als gar nicht so günstig. Der vermeintlich günstigste Preis enthielt nämlich einen Rabatt von mehr als 40 Euro für die Zahlung mit den in Deutschland seltenen Karten "Viabuy Prepaid Mastercard" und "Visa Entropay". Wenn der Kunde dagegen mit Visa, Mastercard, Giropay oder Sofortüberweisung zahlen wollte, kletterte der Preis auf 282,78 Euro.

 

Auf Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verurteilte das Landgericht Berlin den Reisevermittler es zu unterlassen, die vorgeschriebene Bereitstellung unentgeltlicher Zahlungsmethoden per Sofortüberweisung, Giropay oder Kreditkarte durch Rabatte für wenig verbreitete Zahlkarten zu umgehen.

 

Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019

52 O 2423/18

Pressemitteilung des LG Berlin

25 Jun 2019
von AdminMP
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Umgehung kostenloser Bezahlmöglichkeiten durch Rabatte auf bestimmte Kreditkarten

Der von einem Reiseportal angezeigte günstigste Preis von 239,98 Euro für einen Flug von Berlin nach Sardinien erwies sich im Nachhinein als gar nicht so günstig. Der vermeintlich günstigste Preis enthielt nämlich einen Rabatt von mehr als 40 Euro für die Zahlung mit den in Deutschland seltenen Karten "Viabuy Prepaid Mastercard" und "Visa Entropay". Wenn der Kunde dagegen mit Visa, Mastercard, Giropay oder Sofortüberweisung zahlen wollte, kletterte der Preis auf 282,78 Euro.

 

Auf Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verurteilte das Landgericht Berlin den Reisevermittler es zu unterlassen, die vorgeschriebene Bereitstellung unentgeltlicher Zahlungsmethoden per Sofortüberweisung, Giropay oder Kreditkarte durch Rabatte für wenig verbreitete Zahlkarten zu umgehen.

 

Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019

52 O 2423/18

Pressemitteilung des LG Berlin

25 Mai 2019
von AdminMP
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Verwendung einer geschützten Marke in Internetdomain ("keine-vorwerk-vertretung.de")

Das Unternehmen Vorwerk, einer der führenden Staubsaugerhersteller, klagte erfolgreich gegen den Inhaber eines Onlineshops, der unter der Domain "keine-vorwerk-vertretung.de" gebrauchte Vorwerk-Staubsauger, Ersatzteile und Zubehör für Vorwerkprodukte, aber auch solche von Drittherstellern vertreibt.

 

Der Bundesgerichtshof sah in der Domain eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke Vorwerk, die den Markeninhaber gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG berechtigt, sich der Markenverwendung zu widersetzen. Macht sich - wie in dem entschiedenen Fall - der Wiederverkäufer durch die Verwendung der bekannten Marke im Rahmen der Domainbezeichnung die aus deren Bekanntheit folgende Werbewirkung bei der Anpreisung seines Onlineshops in einer Weise zunutze, die das für den Hinweis auf den Vertrieb von Markenwaren erforderliche Maß übersteigt, so liegt hierin eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der geschützten Marke.

 

Urteil des BGH vom 28.06.2018

I ZR 236/16

K&R 2019, 116

25 Mai 2019
von AdminMP
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Angabe von wesentlicher Eigenschaft der angebotenen Ware vor Abgabe der Bestellung

Eine Wettbewerbszentrale hatte beanstandet, dass bei einem auf der Verkaufsplattform Amazon zum Kauf angebotenen Sonnenschirm außer der Abbildung eines Produktfotos nur folgende Produktangaben: "Sonnenschirm Rhodos, natur ca. 300 x 300 cm, 8-teilig, quadratisch, EUR 328,99" gemacht wurden. Dies stelle einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 312j Abs. 2 BGB dar, wonach derartige Informationen dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Wie die Vorinstanz gab das Oberlandesgericht München der Unterlassungsklage statt. § 312j Abs. 2 BGB dient dem Schutz der Verbraucher und ist somit eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG. Ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, liegt nur dann vor, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt. Nicht ausreichend ist, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar sind oder - wie hier - sogar nur über einen Link auf einer vorgeschalteten Internetseite erreichbar sind.

 

Urteil des OLG München vom 31.01.2019

29 U 1582/18

JurPC Web-Dok. 40/2019

25 Apr 2019
von AdminMP
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Veröffentlichung von Fotos von Museumswerken im Internet

Fertigt der Besucher eines kommunalen Kunstmuseums, in dem ein generelles Fotografierverbot besteht, trotz des deutlichen Hinweises Fotografien von im Museum ausgestellten Werken an und macht er diese Fotografien im Internet öffentlich zugänglich, kann der Museumsbetreiber als Schadensersatz die Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet verlangen.

 

Der Museumsbetreiber kann sich insoweit einerseits auf die Beeinträchtigung seines Eigentums (§ 1004 BGB) und andererseits auf eine Verletzung der mit dem Museumsbesucher zustande gekommenen vertraglichen Vereinbarung berufen.

 

Urteil des BGH vom 20.12.2018

I ZR 104/17

GRUR 2019, 284

25 Apr 2019
von AdminMP
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Gekaufte Bewertungen in Amazon-Shops müssen gekennzeichnet werden

Produktbewertungen im Internet sind mit Vorsicht zu genießen. Nicht selten werden positive Bewertungen nur für eine Gegenleistung des Herstellers oder Händlers abgegeben. Mittlerweile gibt es auch zahlreiche Dienstleister, die positive Bewertungen oder Testberichte gegen Entgelt erstellen oder verfassen lassen.

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun entschieden, dass der Betreiber der Vertriebsplattform Amazon verlangen kann, dass "gekaufte Bewertungen", die für sogenannte Drittanbieter, die ihre Shops über Amazon betreiben, gegen Entgelt erstellt werden, entsprechend gekennzeichnet werden. Verbraucher erwarten zwar nicht unbedingt eine objektive Bewertung wie in einem redaktionellen Bericht, zumindest aber eine "authentische", eben nicht "gekaufte" Bewertung.

 

Beschluss des OLG Frankfurt vom 22.02.2019

6 W 9/19

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